Geschäftsbedingungen für Seminare, Workshops und Schulungen

§ 1 Dienstleistungen
Die L4S Academy GmbH führt die gebuchte Dienstleistung -Seminar, Workshop oder individuelle Schulung- (im folgenden vereinheitlicht „Seminar“ oder „Kurs“ genannt) gemäß der Beschreibung im Kursprogramm bzw. dem Angebot durch. Geringe inhaltliche Abweichungen und evtl. Terminverschiebungen bleiben vorbehalten.
§ 2 Anmeldung
(1) Anmeldungen müssen schriftlich, per Fax oder Mail erfolgen. Der Kunde erklärt sich hierbei einverstanden, daß seine Daten für interne Zwecke elektronisch verarbeitet werden. Die Anmeldung wird wirksam mit unserer schriftlichen Bestätigung, die der Kunde spätestens 5 Arbeitstage vor Kursbeginn erhält. Wir bitten den Kunden, uns die Auftragsbestätigung unterschieben zurückzusenden; für die Wirksamkeit des Vertrages ist dies allerdings nicht erforderlich. Bei einem Seminar mit Teilnehmerbegrenzung werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs
berücksichtigt.
(2) Mit seiner Anmeldung erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen für Seminar, Workshop und Schulungen an.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 3 Voraussetzungen und Seminarerfolg
(1) Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die vorausgesetzten Vorkenntnisse eines Seminars, wir beraten Sie dazu auf Wunsch ausführlich. Sollte sich während eines Seminar herausstellen, daß ein Kursteilnehmer nicht über die vorausgesetzten Vorkenntnisse verfügt, kann unter Umständen auf diesen Teilnehmer im weiteren Verlauf des Seminars keine Rücksicht genommen werden. Bereits erhaltene Seminarunterlagen sind mitzubringen.
(2) Die Auswahl des Kurses liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Das jeweilige Training wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
(3) Für erteilten Rat oder die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung
§ 4 Seminargebühren
(1) Die Seminargebühren verstehen sich als Preise pro Teilnehmer pro Kurs zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Gebühren für ausgeschriebene Seminare enthalten die ausgeschriebenen Trainingsleistungen, Bereitstellung von speziell für die Schulung konfigurierter Hard- und Software für die Dauer des Seminars in den Räumlichkeiten der L4S Academy GmbH, Kursunterlagen sowie gegebenenfalls ein Teilnahmezertifikat,
(3) Bei Verlängerung oder Verkürzung der Kursdauer bleibt eine Preisänderung vorbehalten, die dem Kunden vor Beginn des Seminars mitgeteilt wird.
(4) Die Reisekosten und Spesen der Trainer bei Vor-Ort Seminaren sind in den Kursgebühren nicht enthalten. Spesen und Kilometergeld werden entsprechend den aktuellen Lohnsteuerrichtlinien (LStR) abgerechnet. Alle anderen Kosten (Hotelkosten, Flugtickets usw.) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(5) Mit Erscheinen eines neuen, schriftlichen Seminarprogramms verlieren alle vorherigen Programme ihre Gültigkeit. Bei Firmenseminaren gelten die Preise des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnung ist –sofern nichts anderes vereinbart ist- gemäß dem vereinbarten Zahlungsziel, spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn zu begleichen.
(2) Nach Fälligkeit werden bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet; ansonsten 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
§ 6 Stornierung
(1) Eine Absage seitens des Kunden ist kostenfrei möglich, wenn sie bis spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn des Seminars schriftlich, per Fax oder Mail bei uns eingeht. Im Falle einer späteren Absage vor Kursbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 60,- Euro pro angemeldete Person. Bei Absage weniger als 5 Arbeitstage vor Kursbeginn bzw. bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag stellen wir die volle Kursgebühr in Rechnung. Ein Ersatzteilnehmer kann selbstverständlich gestellt werden.
(2) Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Flug- oder Bahntickets.
§ 7 Teilnahmebestätigung
Jeder Teilnehmer erhält für die erfolgreiche Kursteilnahme gegebenenfalls ein auf ihn persönlich ausgestelltes Zertifikat. Bei Informationsveranstaltungen werden keine Teilnahmebestätigungen ausgegeben.
§ 8 Zusatzleistungen
Für die Mittagspause kann ein Mittagessen organisiert werden, das von der buchenden Firma für den Teilnehmer auch pauschal abgerechnet werden kann. Falls der Kunde mit der Anmeldung den Wunsch nach einer Hotelreservierung verbunden hat, wird die L4S Academy GmbH sich bemühen, auf Namen und Rechnung des Kunden ein entsprechendes Hotel zu reservieren. Ein Anspruch auf Hotelreservierung besteht jedoch nicht. Der Kunde trägt evtl. anfallende Hotelstornokosten.
§ 9 Seminarzeiten
Unsere Geschäftszeiten liegen montags bis freitags, außer an Feiertagen, zwischen 8.30 und 16.30 Uhr. Unsere Seminare finden montags bis freitags, außer an Feiertagen, von 9.00 bis 16.30 Uhr statt und schließen eine Mittagspause von einer Stunde ein. Änderungen sind in Absprache mit der Schulungsleitung oder dem Dozenten und den Schulungsteilnehmern möglich. Bei geschlossenen Firmenseminaren können individuelle Seminartage und -zeiten vereinbart werden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor. Ein Weiterverkauf von Lehrgangsunterlagen ist nicht zugelassen.
§ 11 Urheberschutzrecht
(1) Alle von der L4S Academy GmbH zur Verfügung gestellten Kursmaterialien unterliegen dem Urheberschutzrecht und dürfen daher weder kopiert noch vervielfältigt, noch in irgendeiner anderen Form an Dritte weitergegeben werden. Die von der L4S Academy GmbH während der Kursdauer zur Verfügung gestellte Hard- und Software darf vom Kunden weder teilweise noch ganz kopiert werden.
(2) Vom Kunden zur Verfügung gestellte Hard- und Software wird durch die L4S Academy GmbH gegen Verrechnung installiert und mit der notwendigen Sorgfalt und vertraulich behandelt. Für etwaige Schäden an zur Verfügung gestellter Hard- und Software übernimmt die L4S Academy GmbH keine Haftung.
§ 12 Haftung und Schadensersatz
(1) Von Teilnehmern mitgebrachte Speichermedien (Disketten, CD-ROM, USB-Sticks etc.) dürfen nicht verwendet werden. Auf der Hardware darf keine Software eingerichtet werden bzw. keine Daten aus dem Internet heruntergeladen werden, sofern der Kursleiter dies nicht ausdrücklich erlaubt. Für Schäden, die aus der Verwendung eigener Speichermedien hervorgehen oder durch unerlaubtes Einrichten von Software bzw. durch Herunterladen von Daten aus dem Internet verursacht werden, kann der Kunde in vollem Umfang haftbar gemacht werden.
(2) Wird ein Seminar in den Räumlichkeiten und mit der Soft- und Hardware des Kunden durchgeführt, geht die L4S Academy GmbH von der Voraussetzung aus, daß alle Daten und Systeme gesichert sind. Die L4S Academy GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden jedweder Art, insbesondere nicht für Schadensersatzansprüche, die durch Viren auf nicht legitimierten Kopien entstehen können.
(3) Alle Seminare werden von uns mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Eine Haftung in irgendeiner Form ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters der L4S Academy GmbH nachgewiesen werden kann. Die L4S Academy GmbH haftet auch nicht bei Unfällen und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Dasselbe gilt auch für Veranstaltungen der L4S Academy GmbH, die auf den Grundstücken Dritter stattfinden.
§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 14 Änderungsvorbehalte
(1) Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.
(2) Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
(3) Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
§ 15 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. §139 BGB findet keine Anwendung.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aschaffenburg

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